- Insiderrichtlinien
- Insiderrichtlini|en['ɪnsaɪdə(r)-], seit 1970 in der Bundesrepublik Deutschland geltende freiwillige, nicht rechtsverbindliche Vorschriften, die Insiderhandelsrichtlinien, Händler- und Beraterregeln und eine Verfahrensordnung für die Prüfungskommissionen bei den einzelnen Börsen umfassten. Die Insiderrichtlinien wurden am 1. 8. 1994 von den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes abgelöst (Insidergeschäfte).
Universal-Lexikon. 2012.